Informationen für Einsender

Die Core Unit Genomics der Universitätsmedizin Greifswald bietet ein breites Spektrum moderner molekulargenetischer Diagnostik. Einsender*innen werden durch klar strukturierte Prozesse, von der Probengewinnung bis zur Befunderstellung, umfassend unterstützt.

 

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Leistungsangebot, zu präanalytischen Anforderungen sowie zu den organisatorischen Abläufen der Probeneinsendungen.

Anforderungsdokumente

    Kontakt für Anfragen:

    genomics-coreunit@med.uni-greifswald.de

    Tel.: 03834 - 86 8170

    Fax: 03834 - 86 798170

    Leistungsangebot

    Unser vollständiges Leistungsangebot finden Sie auf dem Anforderungsschein (inklusive der Einwilligungserklärung nach Gendiagnostikgesetz).

    Bitte kontaktieren Sie uns, falls eine gewünschte Diagnostik hier nicht aufgeführt ist:

    Bearbeitungsdauer nach Probeneingang:

    Auftrag Bearbeitungsdauer nach vollständigem Auftragseingang
    Tumorgenetische Analysen ≤ 4 Wochen
    Tumorgenetische Analysen (FastTrack) ≤ 3 Werktage
    Humangenetische Analysen ≤ 3 Monate
    Aufträge mit Kennzeichnung „EILT“ auf dem Anforderungsschein ca. 2 Wochen

    Stand: 17.04.2026

    Beauftragung genetischer Untersuchungen

    Diagnostische humangenetische Untersuchungen bei betroffenen Personen sowie tumorgenetische Analysen können von allen approbierten Ärztinnen und Ärzten beauftragt werden.

    Prädiktive humangenetische Untersuchungen bei gesunden Personen sowie pränatale genetische Analysen unterliegen den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Diese dürfen ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik oder durch entsprechend qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte anderer Gebiete mit der Zusatzbezeichnung „Fachgebundene genetische Beratung“ veranlasst werden. Voraussetzung ist eine vorherige humangenetische Beratung.

    Humangenetische Beratung

    Bei Bedarf an einer humangenetischen Beratung wenden Sie sich bitte an die humangenetische Sprechstunde des kooperierenden MVZ der Universitätsmedizin Greifswald:

    Stand: 17.04.2026

    Probenentnahme und -handhabung

    Die Probenentnahme hat unter sterilen Bedingungen zu erfolgen. Probengefäße dürfen nach der Entnahme nicht erneut geöffnet werden.

     

    Probenmaterial Hinweise zur Entnahme und Handhabung
    EDTA-Blut Monovetten nach der Blutentnahme bis zur Markierung füllen und anschließend ausreichend schwenken, um eine Gerinnung zu verhindern.
    DNA Bei Aliquotierung ist die DNA-Qualität und Konzentration zu bestimmen.
    Fruchtwasser Zusätzlich ist eine maternale Blut- oder DNA-Probe zum Ausschluss einer Kontamination mitzusenden.
    Chorionzotten Eine maternale Blut- oder DNA-Probe ist zum Kontaminationsausschluss mitzusenden. Zudem sollten Chorionzotten frei von maternaler Dezidua sein.
    Frischgewebe Das Gewebe unmittelbar nach der Entnahme in ein Probengefäß mit steriler Kochsalzlösung oder geeignetem sterilem Transportmedium überführen.

    Stand: 17.04.2026

    Voraussetzungen für die Annahme von Untersuchungsaufträgen

    Bitte beachten Sie, dass Untersuchungsaufträge nur bearbeitet werden können, wenn die folgenden Kriterien vollständig erfüllt sind:

    Probenkennzeichnung

    • Probengefäße müssen eindeutig beschriftet sein mit:
      • Nachname, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Entnahmedatum
      • ggf. Kennzeichnung von Zweitproben
    • Zusätzlich bei DNA-Proben: Angabe von Volumen und Konzentration

    Unterlagen und Einwilligung

    • Vollständig ausgefüllter Anforderungsschein
    • Für Keimbahnanalysen (tumorgenetische Diagnostik) sowie humangenetische Untersuchungen:
      • Einwilligungserklärung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG) erforderlich
      • Unterschrift durch die verantwortliche ärztliche Person
      • Unterschrift der Patientin/des Patienten oder einer bevollmächtigten bzw. sorgeberechtigten Person

    Gesetzlich versicherte Patient*innen (ambulant, MVZ)

    • Laborüberweisungsschein erforderlich für Auftragsleistungen an das kooperierende MVZ der Universitätsmedizin Greifswald GmbH

    Gesetzlich versicherte Patient*innen (stationär)

    • Vermerk auf dem Anforderungsschein: „GKV stationär – Rechnung an einsendende Klinik“

    Privatversicherte Patient*innen / Selbstzahler*innen

    • Gültige Kostenübernahmeerklärung erforderlich
    • Bei Bedarf erstellen wir einen Kostenvoranschlag

    Stand: 17.04.2026

    Probenlagerung und -transport

    Bitte frieren Sie das Probenmaterial vor dem Transport nicht ein. Für den Probentransport gelten folgende Anforderungen:

    Probenmaterial Erforderliche Menge Probengefäß Temperatur Transportzeit
    FFPE 5-10 Curls (5-10 µm) oder 5-10 unbeschichtete Schnitte (5-10 µm) Curls in Mikroreaktionsgefäß (z. B. 1,5 ml Eppendorf) oder Objektträger in Objektträger-Box Raumtemperatur unbegrenzt
    EDTA-Blut 2-3 ml (Kinder < 3 J: 0,5-1 ml) EDTA-Monovetten (z. B. Sarstedt) Raumtemperatur ≤ 7 Tage
    DNA 2 µg mit >50 ng/µl Mikroreaktionsgefäß (z. B. 1,5 ml Eppendorf) Raumtemperatur unbegrenzt
    Fruchtwasser 15-20 ml Steriles Falcon-Röhrchen, ohne Zusätze Raumtemperatur ≤ 24 h
    Chorionzotten 15 mg Schraubröhrchen mit steriler Kochsalzlösung oder Transportmedium Raumtemperatur ≤ 24 h
    Frischgewebe 20 mg Schraubröhrchen mit steriler Kochsalzlösung oder Transportmedium 2-8°C ≤ 24 h

    Bei Fragen zum Probenmaterial kontaktieren Sie uns bitte unter:

    Versand von Untersuchungsproben

    Untersuchungsproben sind gemäß Verpackungsanweisung P650 in einer geeigneten, starren Außenverpackung zu versenden.

    Verpackung von flüssigem Probenmaterial

    • Verwendung dichter Primärgefäße
    • Umhüllung mit ausreichend absorbierendem Material
    • Sekundärverpackung: bruchsicher und flüssigkeitsdicht
    • Das absorbierende Material muss die gesamte Probenmenge im Falle eines Austretens aufnehmen können

    Klassifizierung und Kennzeichnung

    • Proben mit minimaler Wahrscheinlichkeit, Krankheitserreger zu enthalten: Versand als freigestellte medizinische Probe
    • Alle anderen Proben: Kennzeichnung als Gefahrgut gemäß UN3373 erforderlich

    Einschränkungen

    Proben, die bekanntermaßen oder begründet verdächtigt Erreger der Risikogruppe 3 oder höher gemäß Biostoffverordnung enthalten, werden nicht angenommen.

    Zusendung der Bioproben an folgende Anschrift:

    Institut für Molecular Genomics, Abt. Core Unit Genomics
    Universitätsmedizin Greifswald - KdöR -
    Walther-Rathenau-Straße 49a
    17489 Greifswald

    Stand: 17.04.2026

    Restrisiken und Haftungsausschluss

    Hinweise zur Präanalytik und Haftung

    Trotz standardisierter und validierter Verfahren können bei Probeneinsendungen, die nicht den definierten präanalytischen Anforderungen entsprechen, erhöhte Restrisiken bestehen. In solchen Fällen kann die Untersuchung nicht, nur eingeschränkt oder mit erhöhter diagnostischer Unsicherheit durchgeführt werden.

    Für daraus resultierende Verzögerungen, Qualitätsminderungen oder nicht durchführbare Analysen wird keine Haftung übernommen.

    Häufige Ursachen für Einschränkungen

    Ungeeignetes Probenmaterial Kann zu unzureichender DNA-Quantität und/oder -Qualität führen. Die angeforderte Analyse ist unter Umständen nur eingeschränkt oder nicht durchführbar.
    Fehlende oder unzureichende Probenkennzeichnung Aufgrund des erhöhten Risikos von Probenverwechslungen und fehlerhaften Befundzuordnungen werden solche Proben grundsätzlich nicht bearbeitet.
    Eine Annahme erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei unwiederbringlichem Probenmaterial) nach dokumentierter Risikoabwägung.
    Beschädigte Probengefäße Proben in defekten oder undichten Primärgefäßen werden in der Regel aus Gründen der Kontaminationsgefahr sowie des Arbeitsschutzes verworfen.
    Unvollständige Begleitunterlagen Fehlende klinische Angaben oder Auftragsinformationen führen zu einer Verzögerung des Analysestarts und/oder der Befunderstellung; die reguläre Bearbeitungszeit kann dadurch überschritten werden.

    Stand: 17.04.2026