An der UMG können Kinder bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorgestellt werden. Kindeswohlgefährdung kann durch Vernachlässigung bzw. Unterlassung, als auch durch Handlungen bzw. Misshandlungen erfolgen. Primärer Anlaufpunkt ist in der Regel die Zentrale Notaufnahme. An der UMG betreut ein multidisziplinäres Team auf Grundlage der aktuell gültigen S3-Leitlinie die betroffenen Kinder. Besteht ein Verdachtsfall, so werden nach erfolgter Anamnese, klinischer Untersuchung und Fotodokumentation weitere Fachgruppen hinzugezogen, um eine bestmögliche Beurteilung zu erhalten. Häufig müssen Kinder bei Verdachtsfällen stationär aufgenommen werden, um alle notwendigen Prozeduren durchzuführen.
Spektrum möglicher Verdachtsfälle
Formen der Vernachlässigung bzw. Unterlassung
- Zum einen gibt es die unterlassen Fürsorge von Kindern, was erzieherische, medizinische, emotionale und körperliche Vernachlässigung umfasst
- Darüber hinaus gibt es unterlassen Beaufsichtigungen, was auch das Aussetzen von Kindern in einer gewalttätigen Umgebung umfasst
Formen der Misshandlung
- emotionale psychische/seelische Misshandlung
- körperliche Misshandlung
- unterschiedliche Formen des sexuellen Missbrauchs einschl. berührungslose Kontakte
Prozedere bei Verdachtsfällen
Das Prozedere an der UMG im Falle einer Kindeswohlgefährdung orientiert sich an der neusten Version der AWMF-S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, - missbrauch, - vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik.
Jeder Verdachtsfall wird durch die interdisziplinäre Kinderschutzgruppe der UMG bestehend aus Ärzt:innen, Sozialdienst und Psychologen begleitet, um eine umfassende und lückenlose Dokumentation von Anamnese und Befunden zu erheben. Aus diesem Grund erfolgen strukturierte Fallbesprechungen aller beteiligten Personen, um Empfehlungen für weiterführende Diagnostik auszusprechen und das weitere Prozedere zu planen. Hierzu gehört auch die Einbindung von Jugendämtern und anderen Behörden im Bedarfsfall.
Mögliche Untersuchungen (angepasst an den individuellen Verdachtsfall):
- Rechtsmedizinische Untersuchung
- Kindergynakologische Untersuchung
- bildgebende Verfahren (Sonographie, Röntgen, MRT)
- Laboruntersuchungen

