Meldekanäle für Mitarbeitende
Erste Anlaufstelle: Vorgesetzte Person
Eine vertrauensvolle Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil für eine rechtzeitige Erkennung von möglichen Risiken und Gefahren.
Primärer Ansprechpartner sollte daher immer die Führungskraft sein.
Alternativen:
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre Führungskraft wenden können, stehen - in Abhängigkeit Ihres Anliegens - folgende Alternativen zur Verfügung:
Ihr Anliegen:
Sollten Sie durch zu viele Aufgaben oder Patient*innen überlastet oder potenziell gefährlichen Arbeitssituationen ausgesetzt sein, die die Sicherheit Ihrer Arbeitskraft, die Versorgung der Patient*innen oder die Qualität Ihrer Arbeit beeinträchtigen könnten, zeigen Sie dies bitte per Gefährdungsanzeige an.
Bevorzugte Melde-Option:
Alternativ: per Post
Adresse siehe Formblatt Anzeige einer Gefährdungssituation
Zur anonymen oder vertraulichen, sanktionsfreien Meldung von kritischen Ereignissen (critical incident) und Beinahe-Schäden stehen Ihnen folgende Meldekanäle zur Verfügung.
Bevorzugte Melde-Option:
➔ CIRS-Portal: Zugang über WTSClinical -> UMG Inside
oder
Alternativ: per Post
Universitätsmedizin Greifswald KöR
GB Patientensicherheit & Qualität
Klinisches Risikomanagement
Walther-Rathenau-Str. 11
17475 Greifswald
Alternativ: per Telefon
Tel. 03834 / 86 – 6536
Wenn Sie einen Verdacht auf eine Datenpanne haben oder einen Hinweis auf einen Datenschutzverstoß, melden Sie dies unverzüglich an unseren Datenschutzbeauftragten.
Elektronische Nachricht:
Per Post:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Datenschutzbeauftragter
Walther-Rathenau-Straße 49
17475 Greifswald
Per Telefon:
Tel. 03834 / 86 – 6194
Einen konkreten Verdacht sowie jede Feststellung von Diebstahl, Unterschlagung oder Sachbeschädigung von Unternehmenseigentum melden Sie bitte unverzüglich an:
Elektronische Nachricht:
Per Post:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Stabsstelle Recht
Walther-Rathenau-Str. 11
17475 Greifswald
Per Telefon:
Tel. 03834 / 86 – 1110
Tel. 03834 / 86 – 1115
Laut § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben Sie das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn Sie sich im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines der nachfolgenden Merkmale benachteiligt fühlen:
- Rasse/ethnische Herkunft,
- Geschlecht,
- Religion/Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter oder
- sexuelle Identität.
Zudem können Sie Mobbing, sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt als besondere Ausprägungsformen von Diskriminierung melden.
Beschwerde: AGG-Beschwerdestelle
Elektronische Nachricht:
Per Post:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
AGG-Beschwerdestelle
Leitung GB Personal
Fleischmannstraße 8
17475 Greifswald
Per Telefon:
Tel. 03834 / 86 – 5120
Beratung: Büro der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragten
Per Post:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Büro der Gleichstellungs-und Antidiskriminierungs-beauftragten
Haus K, 1.Etage, Raum 1.31
Ferdinand-Sauerbruch-Str.
17475 Greifswald
Per Telefon:
Tel. 03834 / 86 – 5874
Tel. 03834 / 86 – 5885
Bei vorliegenden konkreten Anhaltspunkten auf Korruption oder dessen Begleitdelikte (z.B. Urkundenfälschung, Untreue, Geldwäsche, Betrug) können Sie, auch ohne Einhaltung des Dienstweges, Ihre Meldung wie folgt abgeben:
Elektronische Nachricht:
Per Post:
Universitätsmedizin Greifswald KöR
Stabsstelle Revision & Compliance
Compliance-Beauftragte
Walther-Rathenau-Str. 11
17475 Greifswald
Per Telefon:
Tel. 03834 / 86 – 19565
Tel. 03834 / 86 – 5167
Nutzen Sie unser Beschwerdeverfahren gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, um uns auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette i.S.d § 2 LkSG aufmerksam zu machen
Zum Schutzbereich des LkSG zählen unter anderem:
- der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit / Sklaverei,
- der Schutz vor Landraub,
- der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- das Recht auf faire Löhne,
- das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
- der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.
Das Beschwerdeverfahren dient als Frühwarnsystem, um auf Hinweise zügig und angemessen reagieren zu können.
Meldungen zu menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen können über folgenden Meldekanal abgegeben werden:
Elektronische Nachricht:
➔ Portal (anonyme Beschwerde möglich)
An eine Meldestelle i.S.d. Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Sie sich wenden, wenn Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über einen schwerwiegenden Verstoß gemäß § 2 HinSchG bekannt werden und Sie Ihre Identität schützen möchten. Schutzbedürftig sind Sie typischerweise, wenn Sie berufliche Benachteiligungen wegen Ihrer Meldung fürchten.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Nicht geschützt wird die Meldung von Informationen über privates Fehlverhalten, von dem Sie im beruflichen Zusammenhang erfahren, wenn kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt.
- Das Hinweisgebersystem dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen.
- Der Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Identität ist nicht absolut (siehe Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 und 3 HinSchG).
- Der Vertraulichkeitsschutz nach dem HinSchG wird nur gewährt, wenn Sie gutgläubig sind, also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermitteln. Ihre Identität kann anderenfalls über ein Auskunftsbegehren der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO bekannt werden. Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann ggf. Schadensersatzforderungen, Geldbußen bis zu 20.000 EUR und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
- Fügen Sie Ihrer Meldung keine strafrechtlich inkriminierten Daten bei (z.B. unbefugt erstellte Audiodateien; Bildaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung; unbefugtes Erlangen oder Weiterleiten von Chatnachrichten aus Social-Media-Kanälen ohne Einwilligung des Absenders; Informationen, die die ärztliche Schweigepflicht verletzen).
Interne Meldestelle an der Universitätsmedizin Greifswald:
Mit einer betriebsinternen Meldung, geben Sie uns die Möglichkeit, wirksam gegen Verstöße vorzugehen.
Bevorzugte Melde-Option:
➔ Portal Hinweisgebersystem (anonyme Meldung möglich)
Persönliche Zusammenkunft:
Auf Ihr Ersuchen über das Portal oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Tel. 03834 / 86 – 19565
Tel. 03834 / 86 – 5167
Externe Meldestellen
Sie können Informationen über Verstöße wahlweise auch an externe Meldestelle melden.