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Meldekanäle für Geschäftspartner & externe Dritte

Ihr Anliegen:

Natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße i.S.d. § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erlangt haben, können sich über unser Hinweisgeber-Portal mit uns in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Nicht geschützt wird die Meldung von Informationen über privates Fehlverhalten, von dem Sie im beruflichen Zusammenhang erfahren, wenn kein Bezug zur beruflichen Tätigkeit vorliegt.
  • Das Hinweisgebersystem dient nicht der Abwendung von akuten Notfällen oder Gefahrenlagen.
  • Der Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Identität ist nicht absolut (siehe Ausnahmeregelung  gemäß § 9 Abs.  2 und 3 HinSchG).
  • Der Vertraulichkeitsschutz nach dem HinSchG wird nur gewährt, wenn Sie gutgläubig sind, also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen übermitteln. Ihre Identität kann anderenfalls über ein Auskunftsbegehren der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO bekannt werden. Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann ggf. Schadensersatzforderungen, Geldbußen bis zu 20.000 EUR und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
  • Fügen Sie Ihrer Meldung keine strafrechtlich inkriminierten Daten bei (z.B. unbefugt erstellte Audiodateien; Bildaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung; unbefugtes Erlangen oder Weiterleiten von Chatnachrichten aus Social-Media-Kanälen ohne Einwilligung des Absenders; Informationen, die die ärztliche Schweigepflicht verletzen).

Interne Meldestelle an der Universitätsmedizin Greifswald:

Mit einer Meldung an unsere interne Meldestelle, geben Sie uns die Möglichkeit, wirksam gegen Verstöße vorzugehen.

Bevorzugte Melde-Option:

➔ Portal Hinweisgebersystem  (anonyme Meldung möglich)

Persönliche Zusammenkunft:

Auf Ihr Ersuchen über das Portal oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 

Tel. 03834 / 86 – 19565
Tel. 03834 / 86 – 5167

Externe Meldestellen

Sie können Informationen über Verstöße wahlweise auch an externe Meldestelle melden.  

Die Universitätsmedizin Greifswald hat gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, über welches externe Personen sowie Personenvereinigungen wie Nichtregierungsorganisationen („NGO´s) auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in der Lieferkette § 2 LkSG hinweisen können. Zum Schutzbereich des LkSG zählen unter anderem:

  • der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit / Sklaverei,
  • der Schutz vor Landraub,
  • der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • das Recht auf faire Löhne,
  • das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
  • der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

Beschwerdeverfahren dient als Frühwarnsystem, um auf Hinweise zügig und angemessen reagieren zu können.

Mit Ihrer Beschwerde müssen Sie ein Unternehmen, welches aus Ihrer Sicht eine Verletzung verursacht hat, eindeutig benennen. Bei ausländischen Unternehmen muss dieses Unternehmen ein Zulieferer der Universitätsmedizin Greifswald sein.

Ihre Beschwerde können Sie über das Hinweisgeber-Portal an uns richten.

Elektronische Nachricht:

➔ Portal (anonyme Beschwerde möglich)