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Intramurale Förderung zur Drittmitteleinwerbung

Die UMG unterstützt zukünftige Sprecher*innen bzw. Koordinator*innen bei der Einwerbung von Verbundprojekten und Gruppenförderinstrumenten sowie exzellenzbasierter Drittmittelvorhaben sowohl in der Anbahnungs- als auch in der Umsetzungsphase des Projektes:

Förderfähige Projektarten: An der UMG koordinierte Sonderforschungsbereiche/Transregios, Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen, klinische Studien und weitere Verbundprojekte mit einem Finanzvolumen ab 1 Mio. Euro und indirekten Projektmitteln (Programmpauschale, Projektpauschale etc.) im Bewilligungsfall

Fördergegenstand: Koordination der Formierung des Verbunds, Abstimmungen mit dem*r Fördermittelgeber*in, Erstellung des Antragstextes

Förderumfang: max. 50 TEUR (Personal- und Sachmittel)

Beantragungsmodus: formloser Antrag durch den*die Koordinator*in an die Fakultätsleitung (über dekanatmed.uni-greifswaldde) mit Erläuterung der geplanten Antragstellung

Beantragungsfrist: fortlaufend

Förderfähige Projektarten: An der UMG koordinierte Sonderforschungsbereiche/Transregios, Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen, klinische Studien und weitere Verbundprojekte mit einem Finanzvolumen ab 1 Mio. Euro und indirekten Projektmitteln (Programmpauschale, Projektpauschale etc.)

Fördergegenstand: Verbundkoordination

Förderumfang: max. 40 % der zentralen indirekten Projektmittel

Beantragungsmodus: formloser Antrag durch den*die Sprecher*in an die Fakultätsleitung (über dekanatmed.uni-greifswaldde)

Beantragungsfrist: fortlaufend

Förderfähige Projektarten: An der UMG angesiedelte hochrangige personenbezogene Fördermaßnahmen mit indirekten Projektmitteln unter Leitung besonders leistungsstarker Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen (u. a. ERC Grant, Emmy Noether-Nachwuchsgruppe)

Fördergegenstand: Finale Vorarbeiten, Erstellung des Antragstextes

Förderumfang: max. 25 TEUR (Personal- und Sachmittel)

Beantragungsmodus: Formloser Antrag (in deutsch oder englisch) durch den*die Antragsteller*in an die Fakultätsleitung mit Erläuterung der geplanten Antragstellung und Erklärung der betreffenden UMG-Einrichtungsleitung über die Aufnahme des geplanten Projekts und im Falle einer nicht erfolgenden Beantragung die Kompensation der gewährten Unterstützungsmittel aus dem Einrichtungsbudget. 

Nach Einreichung der Unterlagen im Dekanat bewertet die Fakultätsleitung die Anträge und legt den Umfang der Unterstützungsfinanzierung fest.

Der Antrag ist an das Dekanat zu richten und als ein pdf-Dokument elektronisch an  dekanatmed.uni-greifswaldde zu senden.

Universitätsmedizin Greifswald KdöR

Dekanat, Fakultätsleitung

Fleischmannstraße 8

17489 Greifswald

Verfahren: Nach Einreichung der Unterlagen im Dekanat werden die Anträge durch die Fakultätsleitung begutachtet. Die Fakultätsleitung tagt einmal pro Monat. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch das Dekanat.

Beantragungsfrist: fortlaufend

Informationen zur Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten für Nachwuchswissenschaftler*innen und zur Honorierung der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln finden Sie auf der Seite Nachwuchsförderung > Anschubfinanzierung

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können auf Basis der tarifvertraglichen Regelungen zu leistungsbezogenen Vergütungen für die Dauer von selbständig als Projektleiter*in in einem Begutachtungsprozess eingeworbenen Drittmittelprojekten, in deren Rahmen auch indirekte projektbezogene Kosten gefördert werden (Overhead, Programmpauschale, Projektpauschale etc.), eine persönliche Gehaltszulage erhalten.

Die Antragstellung erfolgt durch den*die wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in an den Wissenschaftlichen Vorstand/Dekan*in unter Vorlage des Bewilligungsschreibens.

Für die Dauer der Laufzeit werden zusätzlich zum Gehalt bis zu einem Viertel der jährlich zur Verfügung stehenden (Projekt-, Programm- oder Overhead-) Pauschalmittel des betreffenden Projekts bzw. der daraus resultierenden Bonusmittel in Form einer monatlichen Gehaltszulage ausgezahlt. Die jährliche Obergrenze für nach dieser Regelung ausgezahlte Leistungszulagen (inkl. Arbeitgeber-Anteile) beträgt pro Person 10.000 Euro. Die Auszahlung der Gehaltszulage erfolgt jeweils hälftig aus den zentral und dezentral verfügbaren (Projekt-, Programm- oder Overhead-) Pauschal- bzw. Bonusmitteln.

 Bei nachweislich kollektiver Projektleitung erhält jede*r Projektleiter*in eine anteilige Leistungszulage.